European Tyre Distributors B.V. (ETD)
Richtlinie zur Einhaltung der Verpackungsverordnung (PPWR)
Version: 1.0
Gültig ab: 15. Juli 2026
1. Einleitung
European Tyre Distributors B.V. („ETD“) hat sich verpflichtet, seine Geschäftstätigkeiten auf umweltverträgliche Weise auszuüben und den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft zu unterstützen.
Als Importeur und Vertreiber von Reifen, Rädern und verwandten Produkten innerhalb der Europäischen Union ist sich ETD der Bedeutung nachhaltiger Verpackungen und eines verantwortungsvollen Verpackungsabfallmanagements bewusst. ETD ist daher bestrebt, die Anforderungen der Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) sowie alle geltenden nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung oder Ergänzung dieser Verordnung einzuhalten.
Diese Richtlinie beschreibt den Ansatz von ETD in Bezug auf die Einhaltung von Verpackungsvorschriften, die Einbindung von Lieferanten, die Dokumentation, die Rückverfolgbarkeit und die kontinuierliche Verbesserung.
2. Geltungsbereich
Diese Richtlinie gilt für:
Verpackungen im Zusammenhang mit Produkten, die von ETD importiert, vertrieben oder in Verkehr gebracht werden;
Primär-, Sekundär- und Tertiärverpackungen;
Transport- und Logistikverpackungen, die im Rahmen der Geschäftstätigkeit von ETD verwendet werden;
Lieferanten, Hersteller und Geschäftspartner, die Produkte oder Verpackungen an ETD liefern;
relevante ETD-Mitarbeiter, die in den Bereichen Beschaffung, Logistik, Qualität, Compliance und Vertrieb tätig sind.
3. Verpflichtungen im Hinblick auf die Rechtsvorschriften
ETD verpflichtet sich zu Folgendem:
die geltenden Bestimmungen der Verordnung (EU) 2025/40 zu überwachen und einzuhalten;
delegierte Rechtsakte, Durchführungsrechtsakte und künftige Änderungen im Zusammenhang mit der PPWR zu überwachen;
die Ziele der Vermeidung von Verpackungsabfällen, der Recyclingfähigkeit und der Ressourceneffizienz zu unterstützen;
die Einhaltung der Verpackungsvorschriften in das interne Qualitätsmanagement und die Zulassungsverfahren für Lieferanten zu integrieren;
Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
4. Verpackungsdesign und Abfallvermeidung
ETD unterstützt das Ziel der PPWR, unnötige Verpackungen und Verpackungsabfälle zu reduzieren.
Soweit dies vernünftigerweise erreichbar und wirtschaftlich vertretbar ist, ist ETD bestrebt, sicherzustellen, dass Verpackungen:
auf das für den Schutz und die Sicherheit des Produkts erforderliche Mindestvolumen und -gewicht beschränkt sind;
unnötigen Leerraum vermeiden;
einen effizienten Transport und eine effiziente Lagerung ermöglichen;
unter Berücksichtigung der Recyclingfähigkeit und der Materialrückgewinnung gestaltet sind;
zur Abfallvermeidung und zur Ressourceneffizienz beitragen.
5. Anforderungen an die Einhaltung von Vorschriften durch Lieferanten
ETD erwartet von Lieferanten und Herstellern, dass sie alle geltenden Verpackungsvorschriften einhalten und auf Anfrage entsprechende Nachweise in Form einer Konformitätserklärung vorlegen.
6. Bedenkstoffe und Produktsicherheit
ETD unterstützt das Ziel, Stoffe zu begrenzen, die sich nachteilig auf die menschliche Gesundheit, Recyclingprozesse oder die Umweltverträglichkeit auswirken können.
7. Dokumentation, technische Informationen und Rückverfolgbarkeit
ETD verfügt über Verfahren, die darauf ausgelegt sind, die Einhaltung der Verpackungsvorschriften und die Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten.
8. Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR)
Soweit ETD gemäß den geltenden nationalen Rechtsvorschriften Verpflichtungen im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung unterliegt, verpflichtet sich ETD zur Erfüllung aller geltenden Verpflichtungen.
9. Interne Steuerung und Zuständigkeiten
Die Geschäftsführung ist dafür verantwortlich, angemessene Ressourcen, Aufsicht und Unterstützung für Maßnahmen zur Einhaltung der Verpackungsvorschriften bereitzustellen.
10. Audits und kontinuierliche Verbesserung
ETD ist bestrebt, seine Prozesse zur Einhaltung der Verpackungsvorschriften und seine Umweltleistung kontinuierlich zu verbessern.
11. Überprüfung der Richtlinie
Diese Richtlinie wird regelmäßig überprüft und kann angepasst werden, um gesetzlichen Änderungen, behördlichen Vorgaben und geschäftlichen Entwicklungen Rechnung zu tragen.
Erklärung zur Einhaltung der Vorschriften
European Tyre Distributors B.V. ist bestrebt, die geltenden Anforderungen der Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle sowie der damit verbundenen nationalen Rechtsvorschriften einzuhalten.




